Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Wir erklären euch, wie das geht, was das kostet und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Voraussetzung für die Führerscheinerweiterung B196
Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande – in Gegensatz etwa zu Italien – an Auflagen gebunden:
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein,
- seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B haben
- und es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren – vier in Theorie und fünf in Praxis.
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Ob Sie nur ein paar Auffrischungsstunden hinter dem Steuer benötigen oder eine gut aufgestellte Ferienfahrschule in Köln suchen – die Profis unserer Rettig Fahrschulen stehen Ihnen stets als Ansprechpartner zur Verfügung.
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Schlüsselzahl B196
Beschreibung
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
Verhältnis Leistung zur Leermasse: maximal 0,1 kW/kg.
Voraussetzungen
- erfolgreiche Teilnahme an 4 theoretischen Unterrichtseinheiten mit jeweils 90 Minuten
- mind. 10 praktische Unterrichtsstunden mit jeweils 45 Minuten
- keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich
Mindestalter
25 Jahre
Vorbesitz erforderlich
Klasse B (mind. 5 Jahre)