Das Landgericht Bochum hat den Angeklagten im Prozess um den Mord an einem zweijährigen Mädchen zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest. Damit muss sich der angeklagte Bochumer auf eine lange Zeit im Gefängnis einstellen. Radio Bochum Gerichtsreporter Tom Eder mit den Hintergründen:
Die besondere Schwere der Schuld bedeutet für den Mann, dass die erste Haftprüfung nicht, wie sonst üblich, nach 15 Jahren stattfindet. Sondern erst nach 18 oder 20 Jahren. Ein Grund dafür ist, dass er mehrfach den eigenen Sohn der Tat beschuldigt hat. Was die Tat angeht, hat das Gericht genau das bestätigt, was die Staatsanwaltschaft festgestellt hatte. Der Angeklagte habe das zweijährige Mädchen erstickt, weil es der gemeinsamen Lebensplanung im Weg gestanden habe.
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via Bochum News