Ob ein Beschuldigter für ein Strafverfahren einen Pflichtverteidiger bekommt, richtet sich nach § 140 StPO. Entscheidend ist dabei nicht, über welches Vermögen oder Einkommen der …
Ob ein Beschuldigter für ein Strafverfahren einen Pflichtverteidiger bekommt, richtet sich nach § 140 StPO. Entscheidend ist dabei nicht, über welches Vermögen oder Einkommen der …